Elternzeit und Ihr Arbeitsplatz – Wie Freelancer:innen sie vertreten können
- Dr. Leonie Röcker
- 26. März
- 2 Min. Lesezeit
Wenn Sie in Elternzeit gehen, stellen sich oft Fragen rund um Ihren Arbeitsplatz. Eine häufige Sorge ist, dass die für Ihre Vertretung eingesetzte Person dauerhaft Ihre Stelle übernehmen könnte. Dabei gibt es moderne Ansätze, die sowohl Ihr Rückkehrrecht als auch den reibungslosen Betriebsablauf sicherstellen – etwa die Vertretung durch Freelancer:innen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Ihr Arbeitsplatz rechtlich geschützt bleibt und welche Vorteile der Einsatz von Freelancer:innen als Vertretungslösung bieten kann.
1. Ihre rechtliche Absicherung während der Elternzeit
Arbeitsrechtlicher Schutz: Während Ihrer Elternzeit genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz und haben grundsätzlich das Recht, an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sichert Ihre Position ab, sodass Ihr bestehender Arbeitsvertrag weiterhin gültig bleibt – auch wenn Sie vorübergehend abwesend sind.
Befristung der Vertretung: Die Vertretung während Ihrer Abwesenheit wird üblicherweise auf Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) befristet abgeschlossen. Der sachliche Grund dafür ist die Überbrückung Ihrer Abwesenheit. Sobald Sie aus der Elternzeit zurückkehren, endet in der Regel auch der Vertrag der Vertretung.
2. Warum Ihr Arbeitsplatz sicher bleibt
Klare vertragliche Regelungen: Im Arbeitsvertrag wird häufig ausdrücklich festgelegt, dass die Befristung der Vertretung an den Zeitraum Ihrer Elternzeit gekoppelt ist. Das bedeutet:
Ihr Arbeitsplatz ist für Sie reserviert, bis Sie zurückkehren.
Die befristete Anstellung der Vertretung dient ausschließlich zur Überbrückung Ihrer Abwesenheit.
Keine dauerhafte Übernahme: Auch wenn die Vertretung während Ihrer Elternzeit besonders gut ins Team passt, ändert dies nichts an Ihrem Rückkehranspruch. Eine dauerhafte Übernahme der Vertretung ist nur möglich, wenn eine separate, neue Vereinbarung getroffen wird – Ihr Rückkehrrecht bleibt dabei unberührt.

3. Positive Aspekte und Möglichkeiten mit Freelancer:innen
Neue Chancen erkennen: Der Einsatz von Freelancer:innen als Vertretungslösung kann für alle Beteiligten viele Vorteile bringen. Sie profitieren von der frischen Expertise und der projektbezogenen Flexibilität, die externe Fachkräfte oft mitbringen.
Die Vorteile von Freelancer:innen als Elternzeitvertretung:
Flexibilität und Effizienz: Freelancer:innen arbeiten befristet und projektbezogen, was eine passgenaue und effiziente Vertretung ermöglicht.
Innovative Impulse: Durch den Einsatz externer Spezialist:innen können neue Lösungsansätze und Perspektiven in das Team eingebracht werden.
Gesicherter Arbeitsplatz: Der Einsatz von Freelancer:innen zur Überbrückung Ihrer Abwesenheit ändert nichts an Ihrem Rückkehranspruch – Ihr Arbeitsplatz bleibt klar für Sie reserviert.
Möglichkeiten zur Anregung im Unternehmen: Es kann hilfreich sein, diese moderne und flexible Vertretungsoption in internen Gesprächen mit Ihrer HR-Abteilung anzusprechen. Auf diese Weise können innovative Ansätze gefördert werden, die den laufenden Betrieb unterstützen und gleichzeitig den Rückkehranspruch an Ihren gesicherten Arbeitsplatz gewährleisten.
4. Fazit
Ihre Elternzeit soll eine Zeit des Genusses und der neuen Erfahrungen sein – nicht eine Zeit, in der Sie sich um Ihren Arbeitsplatz sorgen müssen. Die klare vertragliche Regelung und der gesetzliche Rückkehranspruch garantieren, dass Ihre Stelle während Ihrer Abwesenheit geschützt bleibt. Der Einsatz von Freelancer:innen als Vertretungslösung bietet zudem innovative Vorteile, die den Betrieb flexibel und effizient unterstützen.
So können Sie Ihre Elternzeit unbeschwert genießen, in dem Wissen, dass Ihr Arbeitsplatz sicher ist und moderne Vertretungsmodelle frische Impulse in Ihr Unternehmen bringen.
Könnten Sie sich vorstellen, dass Sie während der Elternzeit durch eine:n Freelancer:in vertreten werden? Dann melden Sie sich gerne bei mir!
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